Mehrwertsteuer-Rechner: Netto, Brutto und Umsatzsteuer berechnen

Mehrwertsteuerrechner

Auf einer Rechnung stehen 119 Euro inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer. Wie viel davon ist Steuer? Nicht 22,61 Euro, sondern genau 19 Euro. Der Unterschied entsteht, weil sich der Steuersatz auf den Nettopreis bezieht – nicht auf den bereits versteuerten Bruttopreis.

Mit unserem Mehrwertsteuer-Rechner kannst du Nettobeträge in Bruttopreise umrechnen und aus einem Bruttobetrag die enthaltene Umsatzsteuer herausrechnen. Im Folgenden erkläre ich die Formeln und zeige anhand konkreter Beträge, worauf es bei der Berechnung ankommt.

Was Netto, Brutto und Mehrwertsteuer bedeuten

Die drei Begriffe beschreiben unterschiedliche Bestandteile eines Preises:

  • Netto: der Betrag ohne Umsatzsteuer.
  • Mehrwertsteuerbetrag: die Steuer, die auf den Nettobetrag aufgeschlagen wird.
  • Brutto: der Gesamtbetrag einschließlich Umsatzsteuer.

Im Alltag ist meist von Mehrwertsteuer die Rede. Auf Rechnungen und im Steuerrecht wird üblicherweise der Begriff Umsatzsteuer verwendet. Für die hier gezeigten Preisberechnungen ist dieselbe Steuer gemeint.

Grundregel: Nettobetrag + Umsatzsteuerbetrag = Bruttobetrag.

In Deutschland beträgt der reguläre Umsatzsteuersatz grundsätzlich 19 Prozent. Für bestimmte Waren und Leistungen gilt der ermäßigte Satz von 7 Prozent. Daneben gibt es Sonderfälle, etwa steuerfreie Umsätze oder bestimmte Umsätze mit einem Steuersatz von 0 Prozent. Welcher Satz anzuwenden ist, hängt vom konkreten Umsatz ab.

Den Mehrwertsteuer-Rechner richtig verwenden

Entscheidend ist zunächst, welchen Betrag du bereits kennst. Möchtest du einen Preis ohne Steuer um die Mehrwertsteuer ergänzen, rechnest du von Netto zu Brutto. Ist die Steuer im Betrag schon enthalten, brauchst du die Berechnung von Brutto zu Netto.

  1. Ausgangsbetrag bestimmen: Handelt es sich um einen Netto- oder Bruttopreis?
  2. Passenden Steuersatz wählen: beispielsweise 19 oder 7 Prozent.
  3. Berechnung durchführen: den fehlenden Preis und den Steuerbetrag ermitteln.
  4. Ergebnis einordnen: prüfen, ob der verwendete Steuersatz für die betreffende Ware oder Leistung zutrifft.

Unser Rechner hilft bei der mathematischen Umrechnung. Er entscheidet jedoch nicht darüber, welcher Umsatzsteuersatz steuerrechtlich richtig ist.

Von Netto zu Brutto: Mehrwertsteuer aufschlagen

Wenn der Nettobetrag bekannt ist, lässt sich die Umsatzsteuer direkt daraus berechnen. Bei 19 Prozent wird der Nettopreis mit 0,19 multipliziert. Für den Bruttopreis verwendest du den Faktor 1,19.

Formeln für die Nettoberechnung

Mehrwertsteuer = Nettobetrag × Steuersatz ÷ 100

Bruttobetrag = Nettobetrag × (1 + Steuersatz ÷ 100)

Beispiel: 250 Euro netto mit 19 Prozent Mehrwertsteuer

Eine Leistung kostet netto 250 Euro. Darauf werden 19 Prozent Umsatzsteuer berechnet:

  • Mehrwertsteuer: 250,00 € × 0,19 = 47,50 €
  • Bruttopreis: 250,00 € + 47,50 € = 297,50 €

Bei einem Steuersatz von 7 Prozent ergäben sich für denselben Nettobetrag 17,50 Euro Umsatzsteuer und ein Bruttopreis von 267,50 Euro.

Von Brutto zu Netto: enthaltene Mehrwertsteuer herausrechnen

Ist der Bruttopreis gegeben, wird die Rechnung umgekehrt. Du teilst den Gesamtbetrag durch den zum Steuersatz gehörenden Faktor: bei 19 Prozent durch 1,19, bei 7 Prozent durch 1,07.

Formeln für die Bruttoberechnung

Nettobetrag = Bruttobetrag ÷ (1 + Steuersatz ÷ 100)

Enthaltene Mehrwertsteuer = Bruttobetrag − Nettobetrag

Direktformel: Enthaltene Mehrwertsteuer = Bruttobetrag × Steuersatz ÷ (100 + Steuersatz)

Beispiel: 1.190 Euro brutto mit 19 Prozent Mehrwertsteuer

Ein Rechnungsbetrag von 1.190 Euro enthält bereits 19 Prozent Umsatzsteuer:

  • Nettobetrag: 1.190,00 € ÷ 1,19 = 1.000,00 €
  • Mehrwertsteuer: 1.190,00 € − 1.000,00 € = 190,00 €

Die Steuer lässt sich auch unmittelbar berechnen: 1.190,00 € × 19 ÷ 119 = 190,00 €.

Rechenbeispiele mit 19 und 7 Prozent

Die folgende Tabelle zeigt Nettobetrag, Steuerbetrag und Bruttopreis. Alle Beträge sind in Euro angegeben.

Warum man vom Bruttopreis nicht einfach 19 Prozent abzieht

Ein Nettopreis entspricht rechnerisch 100 Prozent. Werden 19 Prozent Mehrwertsteuer aufgeschlagen, entspricht der Bruttopreis 119 Prozent des Nettopreises. Deshalb beträgt der Steueranteil am Bruttopreis nicht 19 Prozent, sondern 19 ÷ 119, also rund 15,97 Prozent.

Bei 119 Euro brutto würde ein einfacher Abzug von 19 Prozent zu 96,39 Euro führen. Das ist falsch. Richtig sind 119 Euro ÷ 1,19 = 100 Euro netto.

Bei 7 Prozent gilt dasselbe Prinzip: Der Steueranteil am Bruttopreis beträgt 7 ÷ 107, also rund 6,54 Prozent.

Mein Hinweis für die schnelle Kontrolle: Prüfe, ob Nettobetrag und Steuerbetrag zusammen wieder den ursprünglichen Bruttopreis ergeben.

Rabatte verändern auch den Mehrwertsteuerbetrag

Wird der Preis durch einen Rabatt reduziert, sinkt bei unverändertem Steuersatz auch die darin enthaltene Umsatzsteuer. Ein Beispiel mit 20 Prozent Rabatt:

  • Ursprünglicher Bruttopreis bei 19 Prozent Umsatzsteuer: 119,00 €
  • Rabatt: 119,00 € × 20 % = 23,80 €
  • Neuer Bruttopreis: 119,00 € − 23,80 € = 95,20 €
  • Neuer Nettopreis: 95,20 € ÷ 1,19 = 80,00 €
  • Neue Umsatzsteuer: 95,20 € − 80,00 € = 15,20 €

Bei einer Rechnung mit einheitlichem Steuersatz lässt sich der prozentuale Rabatt ebenso auf den Nettobetrag anwenden. Das Ergebnis ist bis auf mögliche Rundungsunterschiede gleich.

Unterschiedliche Steuersätze auf einer Rechnung

Enthält eine Rechnung Positionen mit 7 und 19 Prozent Umsatzsteuer, müssen die Beträge nach Steuersätzen getrennt berechnet werden. Ein einziger Steuersatz für die gesamte Summe würde zu einem falschen Ergebnis führen.

Angenommen, eine Rechnung enthält 100 Euro netto zu 19 Prozent und weitere 100 Euro netto zu 7 Prozent:

  • Erste Position: 100,00 € + 19,00 € = 119,00 € brutto
  • Zweite Position: 100,00 € + 7,00 € = 107,00 € brutto
  • Gesamtrechnung: 200,00 € netto + 26,00 € Umsatzsteuer = 226,00 € brutto

Für solche Fälle kannst du die einzelnen Beträge mit unserem Mehrwertsteuer-Rechner auf rechenhirn.de getrennt umrechnen und anschließend addieren.

Centbeträge und Rundungsunterschiede

Beim Herausrechnen der Umsatzsteuer entstehen häufig mehr als zwei Nachkommastellen. Aus 99,99 Euro brutto ergeben sich bei 19 Prozent rechnerisch rund 84,02521 Euro netto. Auf Cent gerundet sind das 84,03 Euro netto und 15,96 Euro Umsatzsteuer.

Wer mehrere Rechnungspositionen einzeln rundet, kann eine geringfügig andere Summe erhalten als bei der Berechnung aus dem Gesamtbetrag. Für nachvollziehbare Ergebnisse ist es sinnvoll, Zwischenergebnisse möglichst nicht vorzeitig zu runden und die verwendete Berechnungsmethode einheitlich beizubehalten.

Häufige Fragen zum Mehrwertsteuer-Rechner

Wie rechne ich 19 Prozent Mehrwertsteuer auf einen Betrag?

Multipliziere den Nettobetrag mit 1,19. Aus 80 Euro netto werden beispielsweise 95,20 Euro brutto. Die Mehrwertsteuer beträgt 15,20 Euro.

Wie berechne ich den Nettobetrag bei 7 Prozent?

Teile den Bruttopreis durch 1,07. Bei 214 Euro brutto ergibt das 200 Euro netto und 14 Euro enthaltene Umsatzsteuer.

Ist ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent dasselbe wie eine Steuerbefreiung?

Nein. In beiden Fällen kann rechnerisch derselbe Zahlbetrag entstehen, die steuerrechtliche Behandlung ist aber nicht zwangsläufig gleich. Insbesondere die Folgen für den Vorsteuerabzug können sich unterscheiden.

Kann jedes Unternehmen die berechnete Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen?

Nein. Der Vorsteuerabzug ist an gesetzliche Voraussetzungen gebunden. Der mathematisch ermittelte Steuerbetrag allein begründet keinen Anspruch. Unter anderem sind die Art des Umsatzes, die Verwendung der Leistung und die erforderlichen Rechnungsangaben relevant.

Bestimmt der Rechner den richtigen Steuersatz?

Nein. Ein Mehrwertsteuer-Rechner berechnet Netto, Brutto und Steuerbetrag anhand des eingegebenen Steuersatzes. Die steuerliche Einordnung einer Ware oder Leistung muss davon getrennt geprüft werden.